Krankenkassenprämien von den Steuern abziehen, geht das?

Je nach Kanton und steuerbarem Einkommen lassen sich Gesundheitskosten von den Steuern absetzen. Welche Abzüge das sind und was Sie für die Steuererklärung benötigen, erfahren Sie hier.

Welche Gesundheitskosten sind steuerlich absetzbar?

Von den Steuern abziehen können Sie die selbstgetragenen Krankheits- und Unfallkosten der Grund- und Zusatzversicherung, zum Beispiel für:

  • Arztbesuche
  • Spitalaufenthalte
  • Medikamente
  • Impfungen
  • Zahnarztkosten
  • Brillen oder Augenlasern
  • Therapien zur Erhaltung oder Wiederherstellung der körperlichen und psychischen Gesundheit

Auch von den Steuern abziehen können Sie Franchise oder Selbstbehalt von Ihrer Krankenkasse. Krankenkassenprämien mit oder ohne Prämienverbilligung können Sie in der Steuererklärung zu einem Maximalbetrag absetzen.

Kinderbeiträge abziehen

Auch die Krankenkassenbeiträge Ihrer Kinder sind steuerlich absetzbar, wenn diese über Sie mitversichert sind. Die Ausgaben können Sie in Ihrer Steuererklärung angeben.

Nicht von den Steuern absetzbar

Kosten, die nicht von den Steuern abgezogen werden können, sind Beiträge, die von der AHV, der IV oder der Unfallversicherung getragen werden.

Steuerabzüge werden kantonal geregelt

Ob Sie selbstgetragene Krankheits- und Unfallkosten von den Steuern abziehen können, regelt jeder Kanton anders. Für einen möglichen Steuerabzug müssen die selbstgetragenen Gesundheitskosten einen bestimmten Prozentsatz Ihres Einkommens übersteigen. Fragen Sie bei Ihrer kantonalen Steuerbehörde nach den Möglichkeiten.

Tipp: Halten Sie vor Ihrem Anruf den Auszug für die Steuererklärung bereit.

Krankenkasse: Auszug für die Steuererklärung

Jeweils bis Ende Januar erhalten Sie automatisch die Steuerbescheinigung Ihrer Krankenkasse. Auf diesem Auszug für die Steuererklärung finden Sie alle Gesundheitsausgaben, die Sie bei Helsana eingereicht haben und die wir im Steuerjahr abrechnen konnten. Über das Portal myHelsana steht der Auszug für die Steuererklärung sogar bereits Mitte Januar für Sie bereit.

Was enthält der Auszug für die Steuererklärung?

Der Auszug für die Steuererklärung enthält alle Angaben, die Sie zum Ausfüllen Ihrer Steuererklärung benötigen:

  • Krankenkassenprämien von Grund- und Zusatzversicherung
  • Allfällige Prämienverbilligung
  • Das Total der selbstgetragenen Krankheits- und Unfallkosten
  • Eine Übersicht aller Rechnungen, die eingereicht wurden und für die Sie eine Leistungsabrechnung erhalten haben

Wichtig: Für die Steuererklärung ist das Abrechnungsdatum entscheidend, nicht das Datum einer Behandlung. Für die aktuelle Steuerperiode werden nur Rechnungen berücksichtigt, die Helsana im Vorjahr abgerechnet hat. Spätere Abrechnungen erscheinen auf dem Auszug für das Folgejahr.

Auszug für die Steuererklärung bestellen

Sie können Ihren aktuellen Steuerauszug einfach über Ihren myHelsana-Account bestellen. Dank unserem schnellen Prozess sind Sie in wenigen Sekunden registriert.

Steuerauszug nach Versicherungswechsel bestellen

Sie sind nicht mehr bei Helsana versichert, benötigen aber noch einen Auszug für die Steuererklärung? Gerne hilft Ihnen unser Kundenservice weiter: 0844 80 81 82.

Steuererklärung richtig ausgefüllt?

Vergessen Sie nicht, Ihrer Steuererklärung alle nötigen Unterlagen beizulegen: zum Beispiel Arztzeugnisse oder auch Belege von Selbstkosten, die nicht über die Krankenkasse abgerechnet wurden und somit noch nicht auf dem Auszug für die Steuererklärung aufgelistet sind (etwa Massagen, Akupunktur, Physiotherapie, Logopädie, Optiker, Zahnarzt usw.).

Häufig gestellte Fragen zur Steuererklärung

Auf myHelsana (App oder Desktopversion) können Sie die Funktion auswählen. Klicken Sie im Menü unter «Mehr» auf die Familien-Ansprechperson. Dort können Sie unter «Einstellungen > Dokumente» die Zustellung in Papierform anwählen. Sie erhalten den Auszug auf myHelsana sowie Mitte Januar per Post verschickt.

Die Zustellung der Steuerbescheinigung ist für Sie kostenlos. 

Wenn Sie alle Abzüge geltend machen möchten, sollten Sie dem Steueramt zur Kontrolle den Auszug für die Steuererklärung beilegen. Das erleichtert dem Steuerarmt die Prüfung von zulässigen Abzügen.

Ja. Wenn Sie eine Prämienverbilligung erhalten, müssen Sie diese zusätzlich zur Krankenkassenprämie angeben. Sie müssen die Prämienverbilligung versteuern.

Wir wissen nicht, wer Ihre Steuererklärung ausfüllt, daher schicken wir den Auszug für die Steuererklärung direkt an Sie.

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