Bei Helsana kündigen

Wer seine Grund- oder Zusatzversicherung kündigen will, muss einiges beachten. Hier finden Sie alle wichtigen Informationen – vom Vorgehen bis zum richtigen Zeitpunkt der Kündigung.

Wie Sie Ihre Krankenkasse kündigen

Ob ein Wechsel zu einem anderen Versicherer, ein Todesfall oder der Wegzug ins Ausland: Sie können Ihre Grundversicherung und Ihre Zusatz­ver­sicherungen grundsätzlich per Ende Jahr kündigen und wechseln. Der Ablauf und die Fristen sind aber nicht immer gleich. Das müssen Sie beachten:

Grundversicherung kündigen

  • In der Schweiz ist die Grundversicherung obligatorisch.
  • Kündigungstermin: per 31. Dezember
  • Kündigungsfrist: 1 Monat
  • Die Kündigung muss spätestens am letzten Arbeitstag im November während der Öffnungszeiten bei uns eintreffen. Es genügt nicht, den eingeschriebenen Brief am letzten Tag der Frist bei der Post aufzugeben. 
  • Voraussetzungen: Sie haben keine offenen Prämienrechnungen und eine Nachversicherungsbestätigung liegt vor.
  • Die Nachversicherungsbestätigung muss uns direkt von Ihrer neuen Krankenversicherung zugestellt werden. Von Ihnen eingereichte Versicherungspolicen reichen dafür nicht aus. 

Fristen für BASIS: Sie haben die Grundversicherung BASIS mit einer Franchise von CHF 300 (bei Kindern: ohne Franchise) versichert? Hier ist die Kündigung zusätzlich per 30. Juni möglich mit einer Frist von 3 Monaten. Sie muss spätestens am letzten Arbeitstag im März bei uns eintreffen.

Zusatzversicherung kündigen

  • Zusatzversicherungen sind freiwillig.
  • Kündigungstermin: per 31. Dezember
  • Kündigungsfrist: 3 Monate
  • Die Kündigung muss spätestens am letzten Arbeitstag im September während der Öffnungszeiten bei uns eintreffen. Es genügt nicht, den eingeschriebenen Brief am letzten Tag der Frist bei der Post aufzugeben.
  • Ändert sich die Versicherungsprämie (der Wegfall eines Rabattes zählt nicht als Prämienveränderung), gilt eine einmonatige
  • Kündigungsfrist ab Mitteilung der Änderung. Die Kündigung muss spätestens am letzten Arbeitstag im November bei uns eintreffen.

Kündigungsschreiben schriftlich oder online einreichen

Senden Sie uns das Kündigungsschreiben vor Ablauf der Kündigungsfrist entweder per Post oder via myHelsana oder E-Mail. So geht’s:

Kündigung per Post zustellen 

Bitte schicken Sie die Kündigung schriftlich und unterschrieben an:

Helsana Versicherungen AG
IDPH Kündigungen D-CH
Postfach
8081 Zürich

Kündigung online erledigen

Ihre Kündigung nehmen wir auf myHelsana oder per E-Mail entgegen: kuendigungen@helsana.ch, sofern sie unterschrieben ist (Foto/PDF).

Haben Sie an alles gedacht?

  1. Sind die Unterschriften aller volljährigen Personen vorhanden?
  2. Sind auf dem Kündigungsschreiben, alle Produkte erwähnt, die betroffen sind?

Häufige Fragen und Antworten

Kontaktieren Sie bitte Ihr zuständiges Kundenbetreuungsteam.

Ja, wir benötigen danach einfach die Nachversicherungsbestätigung Ihrer neuen Krankenversicherung. Wenn wir diese nicht erhalten, sind wir verpflichtet, Ihren Versicherungsvertrag weiterzuführen.

Ja. Wichtig ist, dass Sie in Ihrer Kündigung deutlich vermerken, welche Versicherungsprodukte Sie kündigen.

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Wir beantworten Ihre Fragen rund um die Kündigung
058 340 13 26Montag bis Freitag, 8 – 18 Uhr (Tarife gemäss Anbieter)
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