Sie erhalten 100 Franken für jede Person, die auf Ihre Empfehlung neu eine Grundversicherung sowie mindestens eine Zusatzversicherung (ausgeschlossen WORLD, Helsana Advocare PLUS und Helsana Advocare EXTRA) bei uns abschliesst.
Bitte füllen Sie das folgende Formular aus, um Helsana Ihren Freunden und Bekannten zu empfehlen.
Die Auszahlung erfolgt an die im Versicherungsvertrag hinterlegten Kontoangaben.
Ihre Daten konnten nicht übermittelt werden. Bitte versuchen Sie es später erneut.
1.1 Das Weiterempfehlungs- oder Member-get-Member-Programm ist ein Instrument zur Adressgenerierung, um bestehende Kundinnen und Kunden zu belohnen, die durch aktive mündliche Werbung interessierte Personen der Helsana-Gruppe weiterempfehlen.
2.1 Die vorliegenden Bestimmungen regeln den Anspruch auf eine Belohnung, die mittels Weitergabe von Adressdaten einer interessierten Person von einer/einem bestehenden Kundin/Kunden der Helsana-Gruppe (nachfolgend «Helsana» genannt) weiterempfohlen wird.
2.2 Die vorliegenden Bestimmungen sind gültig ab 01.09.2022 und ersetzen alle früheren Regelungen. Helsana hat das Recht, die Bestimmungen einseitig und jederzeit zu ändern.
2.3 Helsana behält sich das Recht vor, das Geschenk jederzeit durch andere Vermittlungsgeschenke zu ersetzen oder das Weiterempfehlungsprogramm auf jeden beliebigen Zeitpunkt wieder zu beenden. Selbstverständlich werden bis zu diesem Zeitpunkt eingegangene Empfehlungen aber noch zu den hier aufgeführten Bedingungen berücksichtigt.
3.1 Bestehende Helsana-Kundinnen und -Kunden (mit Versicherungsvertragsverhältnis) mit Wohnsitz in der Schweiz profitieren von einer Weiterempfehlungsbelohnung von CHF 100.–, wenn die empfohlene Person, die Neukundin / der Neukunde, eine Grundversicherung nach KVG und mindestens eine Zusatzversicherung nach VVG bei Helsana abschliesst.
3.2 Die geworbene Person muss effektiv eine Neukundin / ein Neukunde sein. Die geworbene Person hat eine Grundversicherung nach KVG und eine Zusatzversicherung nach VVG (inkl. erforderlicher bestandener Gesundheitsprüfung) gleichzeitig abgeschlossen. Nicht als Neukundinnen/Neukunden gelten Personen, die zum Zeitpunkt der Vermittlung bereits bei einem Krankenversicherer der Helsana-Gruppe die obligatorische Grundversicherung oder eine Zusatzversicherung abgeschlossen haben.
3.2.1 Zur Grundversicherung nach KVG gehören folgende Modelle der Helsana Versicherungen AG: Obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP), BASIS, BeneFit PLUS Hausarztversicherung, BeneFit PLUS Telmed, PREMED-24.
3.2.2 Helsana Zusatzversicherungen AG: freiwillige Zusatzversicherung nach VVG, TOP, SANA, COMPLETA, PRIMEO, DENTAplus-BRONZE, -SILBER, -GOLD, -COMBI, HOSPITAL ECO, HOSPITAL Halbprivat, HOSPITAL Privat, HOSPITAL FLEX, HOSPITAL CASA, SALARIA, PREVEA, VIVANTE.
3.3 Die Weiterempfehlung muss klar auf der Versicherungsofferte bzw. auf dem Antragsformular der Neukundin / des Neukunden vermerkt sein. Zu diesem Zweck notiert Helsana die werbende Person auf jeder Versicherungsofferte, die sie aufgrund einer Weiterempfehlung ausstellt. Falls die Neukundin / der Neukunde die Offerte auf der Helsana-Website selbst erstellt, muss sie/er auf dem Ausdruck handschriftlich die komplette Anschrift, das Geburtsdatum und – falls bekannt – auch die Helsana-Versicherten-Nr. der werbenden Person vermerken.
3.4 Für jede Weiterempfehlung gibt es nur eine weiterempfehlende Person. Die Belohnung geht an diejenige von mehreren weiterempfehlenden Personen, deren Weiterempfehlung zuerst bei Helsana eingereicht wurde.
3.5 Die weiterempfehlende Person ist Helsana-Kundin/-Kunde und mindestens 18-jährig.
3.6 Im Nachhinein gemeldete Weiterempfehlungen für Versicherungsabschlüsse, die bereits erfolgt sind, können für diese Aktion nicht mehr berücksichtigt werden.
3.7 Die weiterempfehlende Person steht mit Helsana nicht in einer vertraglichen Beziehung (Ausnahme: Versicherungsvertragsverhältnis).
3.8 Teilnahmeberechtigt sind ausschliesslich natürliche Personen, keine Unternehmen.
In den nachfolgenden Fällen besteht kein Anspruch auf eine Belohnung.
4.1 Ausgeschlossen sind Anmeldungen von Neugeborenen durch ihre Eltern.
4.2 Weiterempfehlungen von Eltern für ihre minderjährigen Kinder bzw. Kinder, die im gleichen Haushalt leben und unter der gleichen Police versichert sind, sind nicht zulässig.
4.3 Eine Neukundin / ein Neukunde kann sich nicht selbst vermitteln.
4.4 Abschlüsse von Mitarbeitenden von Helsana sind ausgeschlossen.
4.5 Sämtliche Abschlüsse durch Vermittlerinnen/Vermittler und Broker sind von dieser Aktion ausgeschlossen.
4.6 Abschlüsse für Grenzgängerinnen und Grenzgänger, da für sie die Anforderungen der EU-DSGVO gelten.
4.7 Weiterempfehlungen der gleichen Person über das Weiterempfehlungsprogramm und der Helsana-VB-Leadgenerierungs-Aktion sind nicht zugelassen.
Die maximale Belohnung pro vermittelter Person ist auf CHF 100.– beschränkt.
5.1. Grundbelohnung
Grundversicherung KGV: CHF 50.–
Zusatzversicherung VVG: CHF 50.–
5.2 Zusatzbelohnung
Zusätzlich erhält die weiterempfehlende Person ein Mal pro Jahr 1500 Pluspunkte auf ihr Helsana+ Konto. Den Nachweis für die Gutschrift dieser Punkte wird mit der Überweisungsbestätigung der empfehlenden Person zugestellt. Um die Punktegutschrift zu erhalten, muss der Nachweis fotografiert und unter der Aktivität «Weiterempfehlung Helsana» auf der Helsana+ App hochgeladen werden.
5.3 Die empfehlende Person kann maximal 23 Weiterempfehlungen pro Jahr tätigen.
5.4 Eine Weiterempfehlung gilt als erfolgreich, wenn diese zu einem Vertragsabschluss gemäss Anspruchsvoraussetzungen führt und wenn die weiterempfohlene Person zum Zeitpunkt der Abrechnung weiterhin bei Helsana versichert ist.
5.5 Die Überweisung der Belohnung nach erfolgreicher Weiterempfehlung erfolgt auf ein Schweizer Bank- oder Postkonto. Die Belohnungen werden in der Regel wöchentlich ausbezahlt.
5.6 Neben dieser Belohnung hat die weiterempfehlende Person keinen Anspruch auf irgendeine Vergütung oder auf Auslagenersatz. Insbesondere wenn ein der Helsana angegebener Kontakt nicht berücksichtigt werden kann, besteht kein Anspruch auf eine Belohnung.
6.1 Helsana schuldet keine Sozialversicherungsabgaben. Die Abrechnung mit den verschiedenen Sozialversicherungen (insbesondere mit der Ausgleichskasse und der obligatorischen Unfallversicherung) ist einzig Sache der weiterempfehlenden Person.
6.2 Die Belohnungen gemäss Ziffer 5 enthalten eine allfällig zu entrichtende schweizerische Mehrwertsteuer. Allfällige Steuerverpflichtungen (inkl. Abrechnungen) in Zusammenhang mit diesen Belohnungen betreffen ausschliesslich die weiterempfehlende Person.
7.1 Die weiterempfehlende Person ist mit Ausnahme der Weitergabe von Adressdaten nicht befugt, für Helsana weitere rechtliche oder tatsächliche Handlungen vorzunehmen.
7.2 Im Widerhandlungsfall lehnt Helsana jegliche Haftung für den daraus entstehenden Schaden ab.
Gerne helfen wir Ihnen weiter.