PRIMEO

Bei ambulanten Eingriffen profitieren Sie von den Vorzügen einer Spitalzusatzversicherung: freie Arztwahl, mehr Komfort und vieles mehr.

  • Freie Arztwahl bei ambulanten Eingriffen
  • Mehr Komfort und Service bei ambulanten Eingriffen
  • Kostenbeiträge für medizinische Innovationen

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Erstklassiger Service bei PRIMEO im Leistungsfall

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  1. Bitte rufen Sie uns vor einer geplanten ambulanten Behandlung oder einem Check-up an: 0844 80 81 82.
  2. Wir beraten Sie umfassend und geben Ihnen Auskunft über die weiteren Schritte.
  3. Sie konsultieren den Spezialisten und nehmen die Leistung in Anspruch.

Versicherte Leistungen

Nachfolgende Leistungen erstatten wir Ihnen ergänzend zu den gesetzlichen Leistungen der Grundversicherung aus der Zusatzversicherung PRIMEO zurück:

Sie geniessen freie Arztwahl im Spital bei einem ambulanten Eingriff oder einer ambulanten Geburt sowie bei Operationen im Zusammenhang mit Grauem Star, Hallux, Sehnenscheidenentzündung, Tennisarm und Kniegelenkspiegelung. 

Wenn Sie die Nacht vor oder nach dem Eingriff im Spital verbringen möchten, erhalten Sie bis max. 400 Franken pro Behandlung bis max. 1200 Franken pro Kalenderjahr an die Übernachtungskosten inkl. Halbpension. 

Sie erhalten bis max. 5000 Franken pro Kalenderjahr an die ungedeckten Kosten für Hilfsmittel und Gegenstände, die aus der Grundversicherung nicht vollständig übernommen werden. 

Sie erhalten alle drei Kalenderjahre bis max. CHF 1700 für diverse Check-up-Programme, z.B. medizinische Check-ups oder Check-ups im Zusammenhang mit Bewegung, Ernährung oder Stressabbau.

Ihnen werden 90% der Kosten bis max. 5000 Franken pro Kalenderjahr für innovative Diagnose- und Behandlungsformen, die in der Schweiz noch nicht anerkannt sind, zurückerstattet.

Sie erhalten die Kosten für geplante ambulante Behandlungen in einem Spital im Ausland, wenn Sie vorher eine Kostengutsprache bei uns einholen.

Ab 01.01.2025: Sie erhalten nach einem ambulanten Eingriff bis max. 100 Franken pro Tag während max. 30 Tagen pro Kalenderjahr an die Kosten der ärztlich verordneten Haushaltshilfe.

Sie erhalten bis max. 500 Franken pro Kalenderjahr für Fahrten zu ambulanten Behandlungen mit öffentlichen Verkehrsmitteln, mit einem Taxi, Rotkreuzfahrzeug oder für Privattransporte in der Schweiz.

Sie profitieren von diversen Komfortleistungen wie rascher Zugang zum Arzt, separate Erholungszone und Parkplatz oder Taxifahrt nach Hause.

Ab 01.01.2025: Sie erhalten bis zu 40 Stunden Kinderbetreuung pro Kalenderjahr nach einem ambulanten Eingriff bei Ihrem versicherten Kind.

Ab 01.01.2025: Sie erhalten als versicherte, erziehungsberechtigte Person bis zu 40 Stunden Kinderhütedienst pro Kalenderjahr nach einem ambulanten Eingriff.

Ab 01.01.2025: Für die Unterbringung einer Ihnen nahestehenden Begleitperson (zum Beispiel Partner/in, Eltern, Verwandte) im Spital oder Hotel erhalten Sie bis 200 Franken pro Behandlung bis max. 600 Franken pro Kalenderjahr.

Ab 01.01.2025: Sie erhalten nach einem ambulanten Eingriff beim Besuch im Thermalbad in der Schweiz oder Ausland max. 20 Franken pro Tageseintritt bis 9 Eintritte pro Kalenderjahr.

Ab 01.01.2025: Sie erhalten bei einem ambulanten Eingriff bis 100 Franken pro Fall für die Betreuung Ihrer Haustiere.

Sie erhalten 90% der Kosten bis max. 5000 Franken pro Kalenderjahr für ambulant eingesetzte Implantate, welche durch die Grundversicherung nicht oder nicht vollständig vergütet werden. Dazu gehören beispielsweise Kataraktlinsen.

Sie erhalten bis max. 300 Franken pro Kalenderjahr für die Benutzung von medizinischen Beratungen durch kostenpflichtige Hotlines oder Onlinedienste wie die Hotline des Kinderspitals oder die Onlineberatung des Universitätsspitals Zürich.

Vorteile für Zusatzversicherte

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0844 80 81 82Montag bis Freitag, 8–18 Uhr (gratis aus dem Schweizer Festnetz / Mobiltarife gemäss Anbieter)

Häufig gestellte Fragen

Dank moderner Spitzenmedizin können immer mehr Operationen ambulant durchgeführt werden – beispielsweise bei Hallux, Leistenbruch, Mandelentfernung, Sehnenscheidenentzündung, Tennisarm oder Kniegelenkspiegelung. So verlassen Sie das Spital noch am gleichen Tag wieder.

Ambulante Eingriffe werden allerdings nur nach den gesetzlichen Pflichtleistungen der Grundversicherung vergütet. Die Spitalzusatzversicherungen gelten nur für stationäre Behandlungen, bei denen Sie mindestens eine Nacht im Spital bleiben müssen. Daher kommen die Privilegien Ihrer Spitalzusatzversicherung (beispielsweise für halbprivate oder private Abteilung und die freie Arztwahl) bei ambulanten Operationen leider nicht zum Tragen.

Wenn Sie also auch bei ambulanten Operationen freie Arztwahl und mehr Komfort im Spital wünschen, müssen Sie diese entweder selber bezahlen oder die Zusatzversicherung PRIMEO abschliessen. Denn PRIMEO schliesst genau diese Deckungslücke und ermöglicht Ihnen bei ambulanten Eingriffen die Privilegien eines halbprivat oder privat versicherten Spitalpatienten.

Bei ambulanten Eingriffen ist aus medizinischer Sicht keine Spitalübernachtung erforderlich. Dennoch bevorzugen einige Patienten eine Übernachtung im Spital, weil sie weit weg wohnen oder der Eingriff frühmorgens stattfindet.

Sie müssen aber nicht zwingend im Spital, sondern können auch in einem Hotel übernachten, das Ihnen vom Spital zugewiesen wird.

Gerade weil Sie das Spital nach der Operation wieder verlassen, ist es wichtig, dass Sie sich vor und nach dem Eingriff rundum wohlfühlen. Dank den Komfortleistungen verbringen Sie Ihren Aufenthalt im Spital so angenehm wie möglich und kehren abends mit einem guten Gefühl wieder nach Hause zurück.

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Weitere Zusatzversicherungen

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HOSPITAL ECO

Im Spital allgemein versichert: 100% der Kosten inkl. freie Spitalwahl.

HOSPITAL Halbprivat

Im Spital halbprivat versichert: Zweibettzimmer und freie Arztwahl in der ganzen Schweiz.

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Im Spital privat versichert: Einzelzimmer und freie Arztwahl in der ganzen Schweiz.

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