PREVEA Krankheit

Ihre Kapitalversicherung bei Krankheit. Eine physische oder psychische Erkrankung kann Ihr Leben radikal verändern. PREVEA Krankheit fängt Sie und Ihre Familie im Ernstfall sicher auf.

  • Finanzielle Absicherung im Invaliditätsfall
  • Finanzielle Absicherung für Angehörige im Todesfall
  • Versicherungssummen individuell wählbar

Psychische Erkrankungen zählen zu den häufigsten Auslösern für Invalidität. Aber auch eine ernsthafte körperliche Erkrankung wie Multiple Sklerose kann hohe ungedeckte Kosten auslösen. PREVEA Krankheit fängt mit grosszügigen Kapitalleistungen die finanziellen Folgen einer psychischen oder körperlichen Krankheit auf. Zum Beispiel für die Sicherstellung der Familien- und Haushaltsbetreuung.

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Gerne helfen wir Ihnen weiter.

Versicherte Leistungen

Nachfolgende Leistungen erstatten wir Ihnen aus der Kapitalversicherung PREVEA Krankheit zurück:

Im Invaliditätsfall infolge Krankheit erhalten Sie die versicherte Summe ausbezahlt, sobald die Rentenverfügung der Invalidenversicherung vorliegt.

Im Todesfall erhalten die von Ihnen genannten begünstigten Personen oder Ihre Hinterbliebenen die versicherte Summe.

Rahmenbedingungen

  • Alter 0–2,5 Jahre: Tod max. 2500 Franken, Invalidität max. 300’000 Franken
  • Alter 2.5–12 Jahre: Tod max. 10’000 Franken, Invalidität max. 300’000 Franken
  • Alter 13–20 Jahre: Tod max. 300’000 Franken, Invalidität max. 300’000 Franken
  • Alter 21–55 Jahre: Tod max. 500’000 Franken, Invalidität max. 500’000 Franken
  • Ab Alter 56 Jahre können für die wirtschaftlichen Folgen bei Invalidität maximal noch 100’000 Franken versichert werden. Bestehende Versicherungen werden entsprechend herabgesetzt.
  • Ab Alter 60 Jahre: Aufhebung per 31. Dezember nach Vollendung des 59. Altersjahres.

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Häufig gestellte Fragen

Durch Krankheiten, die zu Invalidität oder Tod führen, entstehen oft hohe ungedeckte Kosten – zum Beispiel für berufliche Integrationsmassnahmen oder die Sicherstellung der Familien- und Haushaltsbetreuung.

 

Wir empfehlen die Kapitalversicherung für Personen mit keiner oder nur mit ungenügender Deckung durch die berufliche Vorsorge (Pensionskasse). Dies gilt insbesondere für:

 

Kinder und Jugendliche

  • Wenn Ihr Kind wegen einer Krankheit invalid wird, bezahlt die Krankenversicherung die Behandlungen aus der Grundversicherung. Danach hat das Kind Anspruch auf Pflegebeiträge und eine Hilflosenentschädigung der Invalidenversicherung (IV). Diese Beträge sind relativ bescheiden und decken die Kosten nur bedingt ab. 
  • Die IV-Rente wird frü­hes­tens ab dem 18. Al­ters­jahr ausbezahlt. Die Höhe der Ren­te sichert in der Regel das Exis­tenz­mi­ni­mum. Eine vol­le In­va­li­den­ren­te erhält man erst ab ei­nem In­va­li­di­täts­grad von 70%. Diese Rente be­trägt im Ma­xi­mum 28 680 Franken pro Jahr (pro Mo­nat 2390 Franken; Stand 2021).

 

Studentinnen und Studenten

Während der Lehre oder eines Studiums verdienen Jugendliche noch wenig. Deshalb erhalten sie im Leistungsfall/Schadenfall aus der ersten Säule (Invalidenversicherung) und allenfalls aus der zweiten Säule (Pensionskasse) nur eine Minimalrente, wenn sie invalid werden – und das bis zu ihrer Pensionierung.

Nichtberufstätige oder teilzeitbeschäftigte Personen

Sie erhalten einen minimalen Schutz aus den Sozialversicherungen.

Selbstständigerwerbende und Angestellte

Sie können mit einer Kapitalversicherung bestehende Deckungslücken schliessen.

  • Die grosszügigen Kapitalleistungen entlasten Sie und Ihre Familie im Invaliditäts- oder Todesfall.
  • Sie können unterschiedliche Versicherungssummen für Invalidität und Tod wählen, abgestuft in Schritte à 10’000 Franken.
  • Sie erhalten das Kapital unabhängig von den Leistungen anderer Versicherungen ausbezahlt.
  • Sie verpflichten sich nicht langfristig und können die Versicherung jederzeit unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist auflösen – ohne finanzielle Einbussen.

Sie können die Versicherung abschliessen, wenn Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie leben in der Schweiz (offizieller Wohnsitz).
  • Sie sind bei Versicherungsbeginn jünger als 55 Jahre.
  • Sie erhalten einen positiven Aufnahmebescheid von uns. Zur Risikobeurteilung benötigen wir Ihre vollständig ausgefüllte Gesundheitsdeklaration.
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