Die Taggeldversicherung SALARIA unterstützt Sie finanziell bei längerer Arbeitsunfähigkeit nach einem Unfall oder einer Krankheit. Die Zahlungen gleichen den Lohnausfall aus, sichern Ihre Existenz und schonen Ihr Erspartes.
Nachfolgende Leistungen erstatten wir Ihnen ergänzend zu den gesetzlichen Leistungen der Grundversicherung aus der Taggeldversicherung SALARIA nach VVG zurück:
Wenn Sie nach einem Unfall oder aufgrund einer Krankheit länger nicht arbeiten können, droht Ihnen ein Lohnausfall. Grundsätzlich unterstehen Arbeitgeber einer Lohnfortzahlungspflicht. Die Dauer der Lohnfortzahlung variiert je nach Kanton und Anzahl Dienstjahre. Oft wird die Lohnfortzahlungspflicht des Arbeitgebers durch eine gleichwertige Krankentaggeldversicherung ersetzt. Demnach erhalten Sie als Arbeitnehmer in der Regel ab einer Arbeitsunfähigkeit von mindestens 25 Prozent während maximal 720 Tagen 80 Prozent Ihres entfallenden Einkommens vergütet. Als Selbststständigerwerbender bekommen Sie bei einem Lohnausfall keinen finanziellen Ausgleich und verdienen so gar nichts mehr.
Mit der Taggeldversicherung SALARIA von Helsana gleichen Sie diesen Erwerbsausfall aus: Dank den Taggeldzahlungen haben Sie weiterhin ein Einkommen, mit dem Sie Ihren Lebensunterhalt bestreiten und Ihre Existenz sichern können, ohne Ihre gesamten Ersparnisse aufzubrauchen.
Sie können die Versicherung abschliessen, wenn Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
Die Mindestlaufzeit beträgt ein Jahr. Der Vertrag verlängert sich jedes Jahr bei Ablaufdatum automatisch um ein weiteres Jahr.
Sie können die Versicherung jeweils per 31. Dezember kündigen und zu einer anderen Krankenkasse in der Schweiz wechseln. Es gilt eine Kündigungsfrist von drei Monaten. Die Kündigung muss spätestens bis zum letzten Arbeitstag im September bei uns eingetroffen sein. Verändert sich die Versicherungsprämie, gilt eine einmonatige Kündigungsfrist. Die Kündigung muss dann spätestens bis zum letzten Arbeitstag im November bei uns eingetroffen sein.
Wartefrist ist die Zeitspanne zwischen dem Tag des Unfalls oder der ersten Diagnose der Krankheit und dem Tag, an dem Sie Leistungen beziehen können.
Für die SALARIA Taggeldversicherung gilt die bei Vertragsabschluss gewählte Wartefrist (3, 7, 14, 21, 30, 60, 90, 120, 150, 180, 240, 270 oder 360 Tage gemäss VVG). Haben Sie sich beispielsweise für eine Wartefrist von 180 Tagen bzw. 6 Monaten entschieden, erhalten Sie nach Ablauf dieser Frist die erste Taggeldzahlung. Voraussetzung ist, dass ein Arzt Ihre Arbeitsunfähigkeit im Vorfeld bestätigt.
Gerne helfen wir Ihnen weiter.