DENTAplus

DENTAplus schützt Sie vor hohen Zahnarztkosten. Sie erhalten Beiträge für Zahnkontrollen, Wurzelbehandlungen, Zahnfüllungen bei Karies, Dentalhygiene und für das Ziehen von Weisheitszähnen.

  • Kostenbeiträge für zahnärztliche Behandlungen
  • Kostenbeiträge für Kieferorthopädie und Kieferchirurgie
  • Kostenbeiträge für Dentalhygiene

Versicherte Leistungen

Nachfolgende Leistungen erstatten wir Ihnen aus der Zahnversicherung DENTAplus zurück:

Sie erhalten die Kosten für Zahnbehandlungen, Dentalhygiene, Kontrolluntersuchungen durch den Zahnarzt, Kieferorthopädie (z.B. Zahnspange) und Kieferchirurgie gemäss gewählter Variante erstattet. 

In der Schweiz erhalten Sie die Kosten bis zum aktuell gültigen Tarif der Schweizerischen Zahnärztegemeinschaft (SSO). Falls Sie die Behandlung im Ausland durchführen, erhalten Sie die tatsächlichen Kosten bis zum Betrag, den Sie für die gleiche Behandlung in der Schweiz erhalten hätten.

Voraussetzungen

  • Die Wartefrist von sechs Monaten ist abgelaufen.
  • Bei einer Behandlung im Ausland muss der Zahnarzt über eine gleichwertige Ausbildung wie Zahnärzte in der Schweiz verfügen.

Für Verbrauchsmaterialien wie Zahnbürsten, Zahnpasta oder Zahnseide und ästhetisch Behandlungen wie Bleaching und Zahnschmuck erhalten Sie keinen Beitrag. 

Wenn Sie einen Kostenbeitrag von der Schul- oder Jugendzahnpflege erhalten, verringert sich unser Beitrag entsprechend.

Was bezahlt Ihre Grundversicherung?

Es werden lediglich Behandlungskosten von Zahnunfällen erstattet, sofern keine andere Versicherung (etwa die Unfallversicherung des Arbeitgebers) dafür aufkommt. Alle anderen zahnärztlichen Behandlungen – mit Ausnahme weniger und sehr seltener Fälle – müssen die Patienten selber finanzieren.

Details zur Grundversicherung

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Häufig gestellte Fragen

Die Grundversicherung zahlt grundsätzlich nur bei unfallbedingten Zahnschäden – und auch nur dann, wenn keine andere Versicherung (etwa die Unfallversicherung des Arbeitgebers) dafür aufkommt. Praktisch alle anderen zahnärztlichen Behandlungen müssen Sie selber zahlen. Der Besuch beim Zahnarzt kann in der Schweiz allerdings schnell sehr teuer werden.

Eine Karenzfrist ist die Zeit (ab Beginn eines Vertrags), in der Sie noch keinen Anspruch auf Versicherungsleistungen haben. Die Dauer einer Karenzfrist kann je nach Versicherungsleistung variieren.

Für diese Versicherung gilt eine generelle Karenzfrist von sechs Monaten. Sie können also frühestens ein halbes Jahr nach Abschluss der Versicherung Leistungen beziehen. Entscheidend ist das Behandlungsdatum.

DENTAplus gilt weltweit. Daher können Sie zahnmedizinische Behandlungen auch in einer Zahnarztpraxis im Ausland durchführen lassen. Vorausgesetzt, der ausländische Zahnarzt verfügt über eine gleichwertige Ausbildung wie Zahnärzte in der Schweiz. Sie erhalten dafür die tatsächlichen Kosten bis zum Betrag, den Sie für die gleiche Behandlung in der Schweiz erhalten hätten. 

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