Medikamente und Generika: Das zahlt Helsana

Ärztlich verordnete Medikamente zahlt die Grundversicherung grundsätzlich, aber nicht alle. Erfahren Sie, welche Voraussetzungen für die Kostenübernahme von Medikamenten gelten, welche Medikamente die Zusatzversicherung übernimmt – und wie Sie mit Generika sparen.

Apotheker führt Beratungsgespräch mit Kundin

Welche Medikamente zahlt die Grundversicherung?

Medikamente können die beste Lösung für Ihre Gesundheit sein. Welche Medikamente die Grundversicherung übernehmen darf, gibt das Bundesamt für Gesundheit (BAG) vor und erstellt die Listen für kassenpflichtige Medikamente in der Schweiz. Voraussetzung für die Kostenübernahme von Medikamenten ist: Sie müssen ärztlich verordnet und entweder in der Spezialitätenliste aufgeführt oder gemäss der Arzneimittelliste mit Tarif hergestellt worden sein:

  • Spezialitätenliste (SL): Das BAG erstellt die Spezialitätenliste für Medikamente und aktualisiert sie monatlich. Sie enthält alle von Swissmedic zugelassenen Medikamente, die das BAG hinsichtlich Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit prüft. Die Spezialitätenliste enthält Originalpräparate, Generika und auch homöopathische, phytotherapeutische und anthroposophische Arzneimittel.

  • Arzneimittelliste mit Tarif (ALT): Die aktuelle Arzneimittelliste mit Tarif finden Sie als PDF auf der Arzneimittelseite des BAG. Die ALT regelt die Preise, Wirk- und Hilfsstoffe für in der Apotheke hergestellte Arzneien, wie Salben, Kapseln oder Tinkturen. 

Spar-Tipp: Sie bezahlen in der Grundversicherung einen Selbstbehalt für Medikamente, in der Regel 10%. Bei Medikamenten, für die es eine günstigere Alternative mit dem gleichen Wirkstoff gibt, zahlen Sie hingegen 40% Selbstbehalt. Fragen Sie deshalb immer nach Generika oder Biosimilars. 

Was sind Generika und Biosimilars?

Generika enthalten den gleichen Wirkstoff wie das Originalpräparat und entfalten im Körper die gleiche Wirkung (Bioäquivalenz). Mögliche Unterschiede sind der Hersteller, der Name des Medikaments, die Hilfsstoffe und der Preis. Generika sind deutlich günstiger als Originale. 

Biosimilars sind Nachahmerprodukte eines biotechnologisch hergestellten Arzneimittels. Sie gelten als gleichwertig zum Originalprodukt. Aufgrund des komplexen Herstellungsprozesses sind sie jedoch nie exakt gleich. Ihr Preis liegt in der Regel deutlich unter dem der Originalprodukte.

Welche Medikamente übernimmt die Zusatzversicherung?

Eine Zusatzversicherung erweitert das Angebot an Medikamenten, die Ihnen Helsana vergütet. Sie übernimmt die nicht kassenpflichtigen Medikamente oder Hors-Liste-Medikamente. Voraussetzungen für Medikamente aus der Zusatzversicherung sind: 

  • Das Präparat ist vom Schweizerischen Heilmittelinstitut Swissmedic zugelassen, aber nicht in der Spezialitätenliste oder LPPV (mehr dazu unten) aufgeführt. 
  • Sie haben eine ärztliche Verordnung dafür.

Wie viel zahlt Ihre Zusatzversicherung für Medikamente?

Die Deckung für nicht kassenpflichtige Medikamente hängt von der Wahl Ihrer Zusatzversicherung ab:

  • Mit der Zusatzversicherung TOP erhalten Sie 90% der Kosten für ärztlich verordnete Medikamente, die nicht von der Grundversicherung übernommen werden. Ausgeschlossen sind Medikamente, die in der Liste der Präparate mit spezieller Verwendung (LPPV) oder deren Zusatzliste aufgeführt sind. 

  • Mit der Zusatzversicherung SANA erhalten Sie 75% der Kosten für ärztlich oder naturärztlich verordnete Arzneimittel der Komplementärmedizin, die nicht von der Grundversicherung übernommen werden. Voraussetzung ist, dass die Behandlung durch eine Ärztin, einen Helsana-anerkannten Naturheilarzt oder von einer Person vorgenommen wird, die von Helsana zur Ausübung eines komplementärmedizinischen Hilfsberufes anerkannt ist.

  • Mit der Zusatzversicherung COMPLETA erhalten Sie 90% der Kosten für Medikamente der Schulmedizin und 75% der Kosten für Heilmittel der Komplementärmedizin, die nicht von Ihrer Grundversicherung übernommen werden. Voraussetzung ist, dass das bezogene Heilmittel vom Schweizerischen Heilmittelinstitut Swissmedic anerkannt ist. Ausgeschlossen sind Medikamente, die in der Liste der Präparate mit spezieller Verwendung (LPPV)  aufgeführt sind.
LPPV-Liste

Welche Medikamente werden nicht von der Krankenkasse bezahlt?

Es gibt Medikamente, die weder die Grund- noch die Zusatzversicherung zahlt. Sie sind in der Liste der Präparate mit spezieller Verwendung (LPPV) oder deren Zusatzliste aufgeführt. Es handelt sich dabei besonders um Produkte zur Steigerung des allgemeinen Wohlbefindens, etwa Nahrungsergänzungsmittel, Kosmetika und Diätprodukte. Hier finden Sie die Liste der Medikamente, die nicht von der Krankenkasse übernommen werden:

LPPV-Liste

So sparen Sie bei Medikamenten

Sie können dazu beitragen, Ihre eigenen Kosten und die Gesundheitskosten insgesamt niedrig zu halten. Das geht, wenn Sie sich für ein günstigeres Generikum entscheiden. Warum sind Generika und Biosimilars günstiger als Originalpräparate? Arzneimittel haben einen Patentschutz. Läuft dieser ab, können Generika oder Biosimilars hergestellt werden. Der Wirkstoff dafür wurde bereits im Originalpräparat getestet. Damit entfallen teure Forschungs- und Entwicklungskosten.


Sie möchten auf ein günstigeres Medikament umsteigen? Lassen Sie sich in der Apotheke oder von Ihrer Hausärztin oder Ihrem Hausarzt beraten. Allerdings gibt es nicht von jedem Medikament ein Generikum oder Biosimilar.

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