Ärztlich verordnete Medikamente zahlt die Grundversicherung grundsätzlich, aber nicht alle. Erfahren Sie, welche Voraussetzungen für die Kostenübernahme von Medikamenten gelten, welche Medikamente die Zusatzversicherung übernimmt – und wie Sie mit Generika sparen.
Medikamente können die beste Lösung für Ihre Gesundheit sein. Welche Medikamente die Grundversicherung übernehmen darf, gibt das Bundesamt für Gesundheit (BAG) vor und erstellt die Listen für kassenpflichtige Medikamente in der Schweiz. Voraussetzung für die Kostenübernahme von Medikamenten ist: Sie müssen ärztlich verordnet und entweder in der Spezialitätenliste aufgeführt oder gemäss der Arzneimittelliste mit Tarif hergestellt worden sein:
Spar-Tipp: Sie bezahlen in der Grundversicherung einen Selbstbehalt für Medikamente, in der Regel 10%. Bei Medikamenten, für die es eine günstigere Alternative mit dem gleichen Wirkstoff gibt, zahlen Sie hingegen 40% Selbstbehalt. Fragen Sie deshalb immer nach Generika oder Biosimilars.
Generika enthalten den gleichen Wirkstoff wie das Originalpräparat und entfalten im Körper die gleiche Wirkung (Bioäquivalenz). Mögliche Unterschiede sind der Hersteller, der Name des Medikaments, die Hilfsstoffe und der Preis. Generika sind deutlich günstiger als Originale.
Biosimilars sind Nachahmerprodukte eines biotechnologisch hergestellten Arzneimittels. Sie gelten als gleichwertig zum Originalprodukt. Aufgrund des komplexen Herstellungsprozesses sind sie jedoch nie exakt gleich. Ihr Preis liegt in der Regel deutlich unter dem der Originalprodukte.
Eine Zusatzversicherung erweitert das Angebot an Medikamenten, die Ihnen Helsana vergütet. Sie übernimmt die nicht kassenpflichtigen Medikamente oder Hors-Liste-Medikamente. Voraussetzungen für Medikamente aus der Zusatzversicherung sind:
Die Deckung für nicht kassenpflichtige Medikamente hängt von der Wahl Ihrer Zusatzversicherung ab:
Es gibt Medikamente, die weder die Grund- noch die Zusatzversicherung zahlt. Sie sind in der Liste der Präparate mit spezieller Verwendung (LPPV) oder deren Zusatzliste aufgeführt. Es handelt sich dabei besonders um Produkte zur Steigerung des allgemeinen Wohlbefindens, etwa Nahrungsergänzungsmittel, Kosmetika und Diätprodukte. Hier finden Sie die Liste der Medikamente, die nicht von der Krankenkasse übernommen werden:
Sie können dazu beitragen, Ihre eigenen Kosten und die Gesundheitskosten insgesamt niedrig zu halten. Das geht, wenn Sie sich für ein günstigeres Generikum entscheiden. Warum sind Generika und Biosimilars günstiger als Originalpräparate? Arzneimittel haben einen Patentschutz. Läuft dieser ab, können Generika oder Biosimilars hergestellt werden. Der Wirkstoff dafür wurde bereits im Originalpräparat getestet. Damit entfallen teure Forschungs- und Entwicklungskosten.
Sie möchten auf ein günstigeres Medikament umsteigen? Lassen Sie sich in der Apotheke oder von Ihrer Hausärztin oder Ihrem Hausarzt beraten. Allerdings gibt es nicht von jedem Medikament ein Generikum oder Biosimilar.
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