Grundversicherung

Sie möchten eine möglichst günstige Grundversicherung? Oder schätzen Sie maximale Freiheit? Wählen Sie das Versicherungsmodell, das zu Ihnen passt. Alle Grundversicherungen im Vergleich.

Grundversicherungen vergleichen

  • BeneFit PLUS Hausarzt

    Hausarztmodell

    • Zugang zu Hausarztpraxis mit geprüfter Qualität
    • Ein Ansprechpartner für alle Gesundheitsfragen
    • Grosszügiger Prämienrabatt
    • Für alle, die persönlichen Kontakt schätzen
    Discover advantages

  • BeneFit PLUS Telmed

    Telmed – Telemedizin-Modell

    • 24/7 verbindliche Beratung per Telefon und Video
    • Schnelle Hilfe in Partnerapotheken – kostenlos, ohne Termin
    • Grosszügiger Prämienrabatt
    • Für alle, die jederzeit einfach Rat wünschen
    Discover advantages

  • BeneFit PLUS Flexmed

    Kombimodell mit Telemedizin, Hausarzt und Apotheke

    • Sofort fundierte Einschätzung direkt in der App
    • Hausarzt, Telemedizin und Apotheke frei kombinieren
    • Grosszügiger Prämienrabatt
    • Für alle, die digital und flexibel unterwegs sind
    Discover advantages

  • PREMED-24

    Zuerst medizinische Beratung am Telefon

    • 24/7 medizinische Beratung als erster Schritt
    • Schnelle Hilfe in Partnerapotheken – kostenlos, ohne Termin
    • Attraktiver Prämienrabatt
    • Für alle, die Beratung suchen und trotzdem frei bleiben wollen
    Discover advantages

  • BASIS

    Freie Arztwahl

    • Bei jeder Behandlung freie Arztwahl
    • Standardmodell ohne Einschränkungen
    • Optionale medizinische Telefonberatung
    • Für alle, die unabhängig bleiben wollen
    Discover advantages

Was ist eine Grundversicherung?

  • Obligatorisch für alle

    Die Grundversicherung schützt Sie bei Krankheit, Unfall und Mutterschaft. Sie ist für alle in der Schweiz Pflicht.

  • Gleiche Leistungen

    Die Leistungen der Grundversicherungen sind bei allen Modellen und Krankenkassen gleich. Sie sind gesetzlich vorgeschrieben.

  • Individuelle Prämie

    Ihr Wohnort, Alter und die Höhe Ihrer Franchise (Selbstkosten) bestimmen Ihre Prämie. Mit einem alternativen Versicherungsmodell sparen Sie Geld – und erhalten geprüfte Qualität bei unseren Ärztenetzwerken, Partnerapotheken oder unserem Telemedizinpartner Medi24.

  • Grundversicherung wechseln

    Sie können Ihre Grundversicherung auf Ende Jahr kündigen. Die Frist beträgt einen Monat.

Spartipps

So senken Sie in der Schweizer Grundversicherung Ihre Kosten.

  • Franchise ändern

    Wie viele Selbstkosten können Sie im Krankheitsfall zahlen? Prüfen Sie Ihre Franchise jährlich und passen Sie die Höhe an. Je höher die Franchise, desto tiefer Ihre Prämie. 

  • Alternatives Versicherungsmodell wählen

    Wer auf die freie Arztwahl in der Grundversicherung verzichtet, zahlt weniger Prämien.

  • Unfalldeckung ausschliessen

    Arbeiten Sie mindestens acht Stunden pro Woche im selben Unternehmen? Dann können Sie die Unfalldeckung in der Grundversicherung ausschliessen.

  • Vom Familienrabatt der Helsana-Grundversicherung profitieren

    Sie erhalten bei Helsana für jedes Kind 77% Familienrabatt in der Grundversicherung.

Leistungen in der Grundversicherung

Diese Leistungen deckt die Grundversicherung in der Schweiz ab – abzüglich Ihrer Kostenbeteiligung (Franchise, Selbstbehalt und Spitalkostenbeitrag). Der Leistungskatalog gilt für alle Grundversicherungsmodelle.

Die Grundversicherung übernimmt schweizweit die Kosten nach Tarif für die Behandlung durch eine anerkannte Ärztin oder einen anerkannten Arzt. Dies gilt auch für ärztlich verordnete Leistungen wie etwa Chiropraktik, Physiotherapie, Psychotherapie, Ergotherapie, Logopädie, Hebammen. Alle Leistungen sind in der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) aufgeführt.

Die Grundversicherung zahlt im Ausland nur im Notfall. Sie übernimmt notfallmässige Behandlungen bei öffentlichen Leistungserbringern wie Spitälern, Arztpraxen und Apotheken – allerdings mit einer Kostenobergrenze: Innerhalb der EU und EFTA/UK (Island, Norwegen und Grossbritannien) gilt der Sozialtarif des jeweiligen Landes. In allen anderen Ländern zahlt die Grundversicherung im Ausland maximal den doppelten Betrag, der für die Behandlung in der Schweiz anfallen würde.

Notfalltransporte werden von der Grundversicherung im Ausland nicht übernommen, das gilt auch für Selbstbehalte im Behandlungsland.

Tipp: Nehmen Sie Ihre Versichertenkarte für Reisen innerhalb der EU/EFTA/UK mit. Sie gilt als Europäische Krankenversicherungskarte. Damit wird die Bezahlung direkt mit Helsana abgewickelt. Und Sie sparen sich die schweizerische Kostenbeteiligung wie Franchise und Selbstbehalt.

Mehr zum Versicherungsschutz im Ausland

Sie erhalten 10 Franken pro Tag für maximal 21 Tage pro Kalenderjahr für ärztlich verordnete Badekuren in anerkannten Heilbädern der Schweiz. Die Grundversicherung zahlt aber keine Kuraufenthalte (Erholungskuren).

Bei Erwachsenen zahlt die Grundversicherung für die Brille oder Kontaktlinsen nur in medizinisch begründeten Ausnahmefällen, zum Beispiel nach einer Augenoperation, bei Diabetes oder starker Hornhautverkrümmung. Dafür braucht es eine augenärztliche Verordnung.

Für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre zahlt die Grundversicherung für Brillen oder Kontaktlinsen 180 Franken pro Jahr. In speziellen Fällen, und wenn medizinisch notwendig, sind höhere Beiträge möglich.

Sie erhalten die gesetzlich festgelegten Beiträge für ärztlich verordnete Hilfsmittel und Gegenstände wie Krücken, Blutzuckermessgeräte, Inhalations- und Atemtherapiegeräte, Kompressionsstrümpfe, Milchpumpe. Die anerkannten Hilfsmittel der Grundversicherung finden Sie in der Mittel- und Gegenstandsliste.

Mittel- und Gegenstandsliste (MiGeL)

Alternativmedizin ist in der Grundversicherung nur teilweise gedeckt. Sie übernimmt die Kosten für ambulante Behandlungen folgender Methoden, sofern die Ärztin oder der Arzt eine anerkannte Weiterbildung (Fähigkeitsausweis FMH) dafür hat:

  • Akupunktur
  • Anthroposophische Medizin
  • Arzneimitteltherapie der Traditionellen Chinesischen Medizin (TCM)
  • Klassische Homöopathie
  • Phytotherapie

Limite: Die Grundversicherung bezahlt maximal 180 Minuten pro Methode innerhalb von jeweils sechs Monaten, weitere Leistungen deckt eine Zusatzversicherung wie SANACOMPLETA und COMPLETA PLUS.

Ärztlich verordnete Medikamente übernimmt die Grundversicherung, wenn Sie in der Spezialitätenliste (SL) aufgeführt sind und gemäss Zulassung eingesetzt werden.

Spartipp: Fragen Sie immer nach Generika. Sie zahlen weniger Selbstbehalt.

Medikamente und Generika: das zahlt Helsana

Die Grundversicherung übernimmt die Kosten für Psychotherapie bei Psychiaterinnen und Psychiatern oder bei anerkannten psychologischen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten. Für letztere brauchen Sie eine ärztliche Verordnung.

Das zahlt die Grundversicherung bei Mutterschaft:

  • Kontrolluntersuchungen: sieben Kontrolluntersuchungen beim Arzt oder einer Hebamme sowie zwei ärztlich durchgeführte Ultraschalle – bei einer Risikoschwangerschaft weitere Kontrollen, sofern medizinisch nötig
  • Geburtsvorbereitung: 150 Franken für Geburtsvorbereitungskurse oder ein Beratungsgespräch durch die Hebamme
  • Geburt: volle Kostenübernahme in der allgemeinen Abteilung (Mehrbettzimmer) im Wohnkanton oder in einem anerkannten Geburtshaus; ein ausserkantonales Spital ist möglich, wenn es aus medizinischen Gründen nötig ist oder das Spital auf der Spitalliste Ihres Wohnkantons steht – fragen Sie uns vorher an für eine definitive Kostendeckung.
  • Hausgeburt: volle Kostenübernahme nach dem gültigen Hebammentarif
  • Stillberatung: drei Sitzungen durch eine Hebamme oder eine speziell in Stillberatung ausgebildete Pflegefachperson
  • Wochenbett: die Grundversicherung übernimmt die Betreuung durch die Hebamme oder Pflegefachperson während acht Wochen nach der Geburt. Bei längerem Bedarf benötigen Sie eine ärztliche Verordnung.
Weitere Leistungen der Grundversicherung in der Schwangerschaft

Die Grundversicherung zahlt die Spitalkosten in der allgemeinen Abteilung (Mehrbettzimmer). Sie haben in der Grundversicherung freie Spitalwahl innerhalb der kantonalen Spitalliste. Im Wohnkanton übernimmt die Grundversicherung die vollen Kosten. Ausserhalb zahlt sie höchstens den Tarif Ihres Wohnkantons. Diese Begrenzung entfällt, wenn Sie aus medizinischen Gründen ausserkantonal behandelt werden oder wenn das Spital auf der Liste Ihres Wohnkantons steht.

Überweisung nötig: Mit einem alternativen Versicherungsmodell (BeneFit PLUS Hausarzt, Telmed, Flexmed oder PREMED-24) benötigen Sie für den Aufenthalt im Spital oder im Geburtshaus eine ärztliche Verordnung.

Gerne prüfen wir vorab die Kostenübernahme für Ihren Spitalaufenthalt:

Kundenservice anrufen: 0844 80 81 82

Sie erhalten Beiträge an die Kosten für die Krankenpflege zu Hause (Spitex) und im Pflegeheim. Zu den Spitex-Leistungen der Grundversicherung gehören die ärztlich verordnete Grundpflege, Abklärung, Beratung, Koordination, Untersuchung und Behandlung. Das gilt auch im Pflegeheim. Abgerechnet wird nach einem Zeittarif, der gesetzlich festgelegt ist. Für hauswirtschaftliche Hilfe und soziale Betreuung der Spitex zahlt die Grundversicherung keine Leistungen.

Für medizinisch notwendige Notfalltransporte im Krankenwagen übernimmt die Grundversicherung 50% der Kosten bis 500 Franken pro Kalenderjahr. Die Grundversicherung zahlt dies auch für Transportkosten zu einer medizinisch notwendigen Behandlung mit einem Spitex-Fahrzeug, Rollstuhltaxi oder Behindertenfahrzeug.

Ihre Grundversicherung unterstützt Vorsorgeuntersuchungen wie etwa Mammographie zur frühzeitigen Erkennung von Krankheiten. Die Grundversicherung zahlt auch für Prävention, etwa Impfungen wie Grippeimpfung oder Zeckenimpfung, wenn sie ärztlich verordnet und durchgeführt werden.

Die gynäkologische Vorsorgeuntersuchung zahlt die Grundversicherung alle drei Jahre. Die Kosten für Mammographien übernimmt die Grundversicherung unter bestimmten Voraussetzungen.

Gerne geben wir Ihnen telefonisch Auskunft, welche Vorsorgeuntersuchungen in der Schweiz die Grundversicherung bezahlt.

Kundenservice anrufen: 0844 80 81 82

Die Grundversicherung zahlt Zahnbehandlungen nur in Ausnahmefällen:

  • Bei schweren Erkrankungen des Kausystems
  • Wenn eine schwere Allgemeinerkrankung die Behandlung erfordert
  • Bei Zahnverletzungen durch Unfall, sofern der Unfall versichert ist
  • Als Folge eines Geburtsgebrechens

Wichtig: Die Grundversicherung zahlt weder Zahnspange noch Dentalhygiene. Auch eine normale Entfernung der Weisheitszähne deckt die Grundversicherung nicht ab. Dafür ist eine Zusatzversicherung wie DENTAplus oder TOP und COMPLETA nötig.

Häufige Fragen

Sie können jederzeit per Folgemonat vom Standardmodell BASIS mit freier Arztwahl zu einem alternativen Modell wechseln und dessen Vorteile nutzen. Ein Wechsel von einem alternativen Versicherungsmodell (z. B. Hausarzt oder Telemedizin) zu einem anderen ist mit einmonatiger Kündigungsfrist auf den 1. Januar des Folgejahres möglich. Das gilt auch für den Wechsel von einem alternativen Versicherungsmodell ins Standardmodell BASIS.

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Ergänzung für Ihre Grundversicherung

Schliessen Sie die Lücken in der Grundversicherung. Eine Zusatzversicherung schützt Sie vor hohen Selbstkosten, etwa im Spital, im Ausland oder für die Rettung.

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