Sie möchten eine möglichst günstige Grundversicherung? Oder schätzen Sie maximale Freiheit? Wählen Sie das Versicherungsmodell, das zu Ihnen passt. Alle Grundversicherungen im Vergleich.
Die Grundversicherung schützt Sie bei Krankheit, Unfall und Mutterschaft. Sie ist für alle in der Schweiz Pflicht.
Ihr Wohnort, Alter und die Höhe Ihrer Franchise (Selbstkosten) bestimmen Ihre Prämie. Mit einem alternativen Versicherungsmodell sparen Sie Geld – und erhalten geprüfte Qualität bei unseren Ärztenetzwerken, Partnerapotheken oder unserem Telemedizinpartner Medi24.
So senken Sie in der Schweizer Grundversicherung Ihre Kosten.
Wie viele Selbstkosten können Sie im Krankheitsfall zahlen? Prüfen Sie Ihre Franchise jährlich und passen Sie die Höhe an. Je höher die Franchise, desto tiefer Ihre Prämie.
Wer auf die freie Arztwahl in der Grundversicherung verzichtet, zahlt weniger Prämien.
Arbeiten Sie mindestens acht Stunden pro Woche im selben Unternehmen? Dann können Sie die Unfalldeckung in der Grundversicherung ausschliessen.
Sie erhalten bei Helsana für jedes Kind 77% Familienrabatt in der Grundversicherung.
Diese Leistungen deckt die Grundversicherung in der Schweiz ab – abzüglich Ihrer Kostenbeteiligung (Franchise, Selbstbehalt und Spitalkostenbeitrag). Der Leistungskatalog gilt für alle Grundversicherungsmodelle.
Die Grundversicherung übernimmt schweizweit die Kosten nach Tarif für die Behandlung durch eine anerkannte Ärztin oder einen anerkannten Arzt. Dies gilt auch für ärztlich verordnete Leistungen wie etwa Chiropraktik, Physiotherapie, Psychotherapie, Ergotherapie, Logopädie, Hebammen. Alle Leistungen sind in der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) aufgeführt.
Die Grundversicherung zahlt im Ausland nur im Notfall. Sie übernimmt notfallmässige Behandlungen bei öffentlichen Leistungserbringern wie Spitälern, Arztpraxen und Apotheken – allerdings mit einer Kostenobergrenze: Innerhalb der EU und EFTA/UK (Island, Norwegen und Grossbritannien) gilt der Sozialtarif des jeweiligen Landes. In allen anderen Ländern zahlt die Grundversicherung im Ausland maximal den doppelten Betrag, der für die Behandlung in der Schweiz anfallen würde.
Notfalltransporte werden von der Grundversicherung im Ausland nicht übernommen, das gilt auch für Selbstbehalte im Behandlungsland.
Tipp: Nehmen Sie Ihre Versichertenkarte für Reisen innerhalb der EU/EFTA/UK mit. Sie gilt als Europäische Krankenversicherungskarte. Damit wird die Bezahlung direkt mit Helsana abgewickelt. Und Sie sparen sich die schweizerische Kostenbeteiligung wie Franchise und Selbstbehalt.
Sie erhalten 10 Franken pro Tag für maximal 21 Tage pro Kalenderjahr für ärztlich verordnete Badekuren in anerkannten Heilbädern der Schweiz. Die Grundversicherung zahlt aber keine Kuraufenthalte (Erholungskuren).
Bei Erwachsenen zahlt die Grundversicherung für die Brille oder Kontaktlinsen nur in medizinisch begründeten Ausnahmefällen, zum Beispiel nach einer Augenoperation, bei Diabetes oder starker Hornhautverkrümmung. Dafür braucht es eine augenärztliche Verordnung.
Für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre zahlt die Grundversicherung für Brillen oder Kontaktlinsen 180 Franken pro Jahr. In speziellen Fällen, und wenn medizinisch notwendig, sind höhere Beiträge möglich.
Sie erhalten die gesetzlich festgelegten Beiträge für ärztlich verordnete Hilfsmittel und Gegenstände wie Krücken, Blutzuckermessgeräte, Inhalations- und Atemtherapiegeräte, Kompressionsstrümpfe, Milchpumpe. Die anerkannten Hilfsmittel der Grundversicherung finden Sie in der Mittel- und Gegenstandsliste.
Alternativmedizin ist in der Grundversicherung nur teilweise gedeckt. Sie übernimmt die Kosten für ambulante Behandlungen folgender Methoden, sofern die Ärztin oder der Arzt eine anerkannte Weiterbildung (Fähigkeitsausweis FMH) dafür hat:
Limite: Die Grundversicherung bezahlt maximal 180 Minuten pro Methode innerhalb von jeweils sechs Monaten, weitere Leistungen deckt eine Zusatzversicherung wie SANA, COMPLETA und COMPLETA PLUS.
Ärztlich verordnete Medikamente übernimmt die Grundversicherung, wenn Sie in der Spezialitätenliste (SL) aufgeführt sind und gemäss Zulassung eingesetzt werden.
Spartipp: Fragen Sie immer nach Generika. Sie zahlen weniger Selbstbehalt.
Die Grundversicherung übernimmt die Kosten für Psychotherapie bei Psychiaterinnen und Psychiatern oder bei anerkannten psychologischen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten. Für letztere brauchen Sie eine ärztliche Verordnung.
Das zahlt die Grundversicherung bei Mutterschaft:
Die Grundversicherung zahlt die Spitalkosten in der allgemeinen Abteilung (Mehrbettzimmer). Sie haben in der Grundversicherung freie Spitalwahl innerhalb der kantonalen Spitalliste. Im Wohnkanton übernimmt die Grundversicherung die vollen Kosten. Ausserhalb zahlt sie höchstens den Tarif Ihres Wohnkantons. Diese Begrenzung entfällt, wenn Sie aus medizinischen Gründen ausserkantonal behandelt werden oder wenn das Spital auf der Liste Ihres Wohnkantons steht.
Überweisung nötig: Mit einem alternativen Versicherungsmodell (BeneFit PLUS Hausarzt, Telmed, Flexmed oder PREMED-24) benötigen Sie für den Aufenthalt im Spital oder im Geburtshaus eine ärztliche Verordnung.
Gerne prüfen wir vorab die Kostenübernahme für Ihren Spitalaufenthalt:
Sie erhalten Beiträge an die Kosten für die Krankenpflege zu Hause (Spitex) und im Pflegeheim. Zu den Spitex-Leistungen der Grundversicherung gehören die ärztlich verordnete Grundpflege, Abklärung, Beratung, Koordination, Untersuchung und Behandlung. Das gilt auch im Pflegeheim. Abgerechnet wird nach einem Zeittarif, der gesetzlich festgelegt ist. Für hauswirtschaftliche Hilfe und soziale Betreuung der Spitex zahlt die Grundversicherung keine Leistungen.
Für medizinisch notwendige Notfalltransporte im Krankenwagen übernimmt die Grundversicherung 50% der Kosten bis 500 Franken pro Kalenderjahr. Die Grundversicherung zahlt dies auch für Transportkosten zu einer medizinisch notwendigen Behandlung mit einem Spitex-Fahrzeug, Rollstuhltaxi oder Behindertenfahrzeug.
Ihre Grundversicherung unterstützt Vorsorgeuntersuchungen wie etwa Mammographie zur frühzeitigen Erkennung von Krankheiten. Die Grundversicherung zahlt auch für Prävention, etwa Impfungen wie Grippeimpfung oder Zeckenimpfung, wenn sie ärztlich verordnet und durchgeführt werden.
Die gynäkologische Vorsorgeuntersuchung zahlt die Grundversicherung alle drei Jahre. Die Kosten für Mammographien übernimmt die Grundversicherung unter bestimmten Voraussetzungen.
Gerne geben wir Ihnen telefonisch Auskunft, welche Vorsorgeuntersuchungen in der Schweiz die Grundversicherung bezahlt.
Die Grundversicherung zahlt Zahnbehandlungen nur in Ausnahmefällen:
Wichtig: Die Grundversicherung zahlt weder Zahnspange noch Dentalhygiene. Auch eine normale Entfernung der Weisheitszähne deckt die Grundversicherung nicht ab. Dafür ist eine Zusatzversicherung wie DENTAplus oder TOP und COMPLETA nötig.
Sie können jederzeit per Folgemonat vom Standardmodell BASIS mit freier Arztwahl zu einem alternativen Modell wechseln und dessen Vorteile nutzen. Ein Wechsel von einem alternativen Versicherungsmodell (z. B. Hausarzt oder Telemedizin) zu einem anderen ist mit einmonatiger Kündigungsfrist auf den 1. Januar des Folgejahres möglich. Das gilt auch für den Wechsel von einem alternativen Versicherungsmodell ins Standardmodell BASIS.
Sie können die Grundversicherung per 31. Dezember kündigen. Die Kündigungsfrist der Grundversicherung beträgt einen Monat. Ihre Kündigung muss spätestens am letzten Arbeitstag im November bei Ihrer Krankenkasse eintreffen. Sie möchten die Grundversicherung wechseln? Hier finden Sie Tipps und eine Vorlage zur Kündigung der Grundversicherung:
Sie wählen entweder die Mindestfranchise von 300 Franken oder eine höhere Franchise zwischen 500 und 2500 Franken. Je höher Ihre Franchise, desto tiefer die Prämie Ihrer Grundversicherung. Die Wahl der Franchise hängt davon ab, wie viele Gesundheitskosten Sie im Schnitt erwarten und wie viel Sie im Krankheitsfall zu tragen bereit sind. Gerne beraten wir Sie persönlich dazu.
Rufen Sie den Kundenservice an: 0844 80 81 82
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren haben keine gesetzliche Franchise. Mit einer Wahlfranchise von 500 Franken können Sie auch bei der Kinderprämie sparen.
Sie sind Grenzgängerin oder Grenzgänger? Leider sind keine Wahlfranchisen möglich. Für Sie gilt in der Grundversicherung die gesetzliche Franchise von 300 Franken pro Jahr. Kinder und Jugendliche zahlen keine Franchise.
Sie können die Franchise in der Grundversicherung jeweils per 1. Januar des Folgejahres ändern. Es gelten folgende Fristen für Ihre Meldung an Helsana:
Melden Sie uns Ihren Änderungswunsch über myHelsana. Sie nutzen den Postweg? Ihre Meldung sollte am letzten Arbeitstag vor der Frist bei uns eintreffen.
Hinweis: Wahlfranchisen sind für Grenzgängerinnen und Grenzgänger aus Deutschland, Österreich, Frankreich oder Italien nicht erlaubt. Sie haben deshalb keine Möglichkeit, eine höhere Franchise zu Gunsten einer Prämienreduktion zu wählen.
Wer die Kosten der Grundversicherung in der Schweiz aufgrund seines Einkommens und Vermögens nicht voll bezahlen kann, kann eine Prämienverbilligung beanspruchen. Diese ist kantonal unterschiedlich geregelt. Fragen Sie bei der zuständigen Stelle in Ihrem Wohnkanton nach, ob Sie Anspruch auf finanzielle Unterstützung haben.
Schliessen Sie die Lücken in der Grundversicherung. Eine Zusatzversicherung schützt Sie vor hohen Selbstkosten, etwa im Spital, im Ausland oder für die Rettung.
Gerne helfen wir Ihnen weiter.