Rund um den Globus sicher unterwegs. Und das für wenig Geld. Ihre Kosten sind gedeckt bei Notfallbehandlungen, Rettungen, Suchaktionen, Rücktransporten und vielem mehr.
Bei einem Notfall im Ausland wenden Sie sich so rasch wie möglich an unsere Notrufzentrale, damit wir alles Weitere für Sie koordinieren können.
Wichtig: Sie befinden sich für weniger als 24 Monate im Ausland. Behandlungen für bestehende Leiden werden nicht durch WORLD gedeckt.
Nachfolgende Leistungen erstatten wir Ihnen ergänzend zu den gesetzlichen Leistungen der Grundversicherung aus der Reiseversicherung WORLD zurück:
Für ambulante und stationäre Notfallbehandlungen erhalten Sie 100% der Kosten zurück, welche die Leistungen der Grundversicherung übersteigen.
Was bezahlt Ihre Grundversicherung?
In EU/EFTA-Staaten übernimmt sie die Kosten nach dem Sozialtarif des jeweiligen Aufenthaltslandes. Im übrigen Ausland wird höchstens doppelt so viel erstattet, wie die gleiche Behandlung in der Schweiz kosten würde (Tarif des Wohnkantons).
Voraussetzung
Im Notfall kontaktieren Sie unverzüglich die Notrufzentrale. Wir koordinieren alle weiteren Schritte.
Sie erhalten die gesamten Kosten für den Transport ins nächste geeignete Spital sowie an Ihren Wohnort erstattet.
Voraussetzung
Im Notfall kontaktieren Sie unverzüglich die Notrufzentrale. Wir koordinieren alle weiteren Schritte.
Sie erhalten bis 10'000 Franken pro Kalenderjahr für Such- und Bergungskosten, wenn Sie als vermisst galten oder geborgen werden mussten.
Voraussetzung
Im Notfall kontaktieren Sie unverzüglich die Notrufzentrale. Wir koordinieren alle weiteren Schritte.
Wenn Sie mehr als 7 Tage im Ausland hospitalisiert werden müssen, organisiert und bezahlt unsere Notrufzentrale die ausgewiesenen Kosten für die Hin- und Rückreise von ein bis zwei nahestehenden Personen höchstens bis zum Preis eines Economy-Fluges oder eines Bahnbillets 1. Klasse.
Voraussetzung
Im Notfall kontaktieren Sie unverzüglich die Notrufzentrale. Wir koordinieren alle weiteren Schritte.
Medizinische Notfälle im Ausland können sehr hohe Kosten verursachen – teilweise noch viel höhere als in der Schweiz. Wenn Sie etwa in medizinischen Hochpreisländern wie den USA, Japan, Kanada oder Australien erkranken oder verunfallen, reicht die Kostenübernahme durch die Grundversicherung bei Weitem nicht aus. Und wenn Sie zur medizinischen Versorgung zurück in die Schweiz geholt werden müssen – etwa im Ambulanzjet –, können hohe Kosten entstehen, welche die Grundversicherung nicht abdeckt.
Nein, mit der Krankenpflege-Zusatzversicherung TOP sind Sie bei medizinischen Notfällen während einer Reise ins Ausland bereits ausreichend versichert. Dasselbe gilt für die beiden Krankenpflege-Zusatzversicherungen COMPLETA und OMNIA.
Die Reiseversicherung WORLD ist vor allem für Personen sinnvoll, die mehr Schutz bei Auslandreisen wünschen und nicht bereits eine Krankenpflege-Zusatzversicherung haben.
Nein, für den Abschluss von WORLD wird keine Gesundheitsdeklaration verlangt, da vorbestehende Leiden generell nicht versichert sind. Sie können also keine Leistungen für Leiden oder Ereignisse einfordern, die zum Zeitpunkt des Versicherungsbeginns oder der Reisebuchung bereits eingetreten oder für Sie bereits erkennbar waren.
Nein. Die Reiseversicherung WORLD deckt vor allem Ereignisse rund um medizinische Notfälle im Ausland ab.
WORLD übernimmt jedoch die Kosten für eine Besuchsreise von einer Ihnen nahestehenden Person, falls Sie über eine längere Zeit im Ausland hospitalisiert werden müssen. Und sollten Sie Ihren Rückflug wegen eines Spitalaufenthalts nicht wie geplant antreten können, erstattet WORLD Ihnen auch die Umbuchungsgebühren zurück. Ebenso erhalten Sie einen Kostenbeitrag an Ihre Mehrkosten, wenn Sie aus bestimmten Gründen Ihre Reise abbrechen müssen, etwa weil jemand aus Ihrer Familie schwer erkrankt, verletzt ist oder stirbt.
Sie können die Versicherung abschliessen, wenn Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
Die Mindestlaufzeit beträgt ein Jahr. Der Vertrag verlängert sich jedes Jahr bei Ablaufdatum automatisch um ein weiteres Jahr.
Sie können die Versicherung jeweils per 31. Dezember kündigen und zu einer anderen Krankenkasse in der Schweiz wechseln. Es gilt eine Kündigungsfrist von drei Monaten. Die Kündigung muss spätestens bis zum letzten Arbeitstag im September bei uns eingetroffen sein. Verändert sich die Versicherungsprämie, gilt eine einmonatige Kündigungsfrist. Die Kündigung muss dann spätestens bis zum letzten Arbeitstag im November bei uns eingetroffen sein.
Eine Karenzfrist ist die Zeit (ab Beginn eines Vertrags), in der Sie noch keinen Anspruch auf Versicherungsleistungen haben. Die Dauer einer Karenzfrist kann je nach Versicherungsleistung variieren.
Bei Mutterschaft gilt eine Karenzfrist von 365 Tagen. Somit können Sie in diesem Fall frühestens nach Ablauf des ersten Versicherungsjahres Leistungen beziehen.
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Gerne helfen wir Ihnen weiter.