Ihre flexible Spitalzusatzversicherung mit freier Abteilungswahl von Fall zu Fall (mit Kostenbeteiligung). Freie Arzt- und Spitalwahl bei den von Helsana anerkannten Spitälern und Ärzten.
Nachfolgende Leistungen erstatten wir Ihnen ergänzend zu den gesetzlichen Leistungen der Grundversicherung aus der Spitalzusatzversicherung HOSPITAL FLEX zurück:
Kann ein akuter stationärer Spital- oder Kuraufenthalt durch eine ärztlich verordnete Haushaltshilfe verhindert oder zumindest verkürzt werden, erhalten Sie bis max. 50 Franken pro Tag während max. 30 Tagen pro Kalenderjahr.
Was bezahlt Ihre Grundversicherung?
Die Grundversicherung übernimmt keine Kosten. Patienten, die nach einem Spitalaufenthalt eine Haushaltshilfe benötigen, müssen diese selber finanzieren.
Bitte beachten Sie: Kostenbeiträge an Kuren, Haushaltshilfen, den Nanny Service sowie für Akut- und Übergangspflege erhalten Sie nur, wenn Sie auch das Ergänzungsmodul FLEX abgeschlossen haben.
Eine Spitalzusatzversicherung ergänzt die Leistungen Ihrer Grundversicherung bei einem stationären Spitalaufenthalt nach Ihren Wünschen.
Die Grundversicherung erstattet lediglich den in Ihrem Wohnkanton festgelegten Tarif für den Aufenthalt und die medizinische Behandlung in der allgemeinen Abteilung (Mehrbettzimmer), sofern das Spital auf der Spitalliste Ihres Wohnkantons aufgeführt ist (Listenspital) oder Sie aus medizinischen Gründen in einem ausserkantonalen Spital behandelt werden müssen. Jegliche Leistungen, die darüber hinausgehen, müssen Sie selbst bezahlen – zum Beispiel eine Haushaltshilfe nach einem akuten Spitalaufenthalt oder eine Kinderbetreuung, während Sie sich im Spital erholen. Dabei sorgen gerade diese Zusatzleistungen finanziell für Entlastung und mehr Entspannung.
HOSPITAL FLEX ist ideal, wenn Sie sich bei jedem Spitalaufenthalt neu für eine Abteilung entscheiden wollen. Die gewählte Abteilung bestimmt den Zimmerkomfort und die Mehrleistungen:
HOSPITAL FLEX ist deshalb so günstig, weil Sie nur das bezahlen, was Sie auch wirklich brauchen.
Geht es Ihnen lediglich um die Absicherung hoher Spitalkosten, schliessen Sie nur das Hauptmodul in der Variante FLEX 1 oder FLEX 2 ab. Wünschen Sie sich jedoch auch Kostenbeiträge an Kuren, Haushalthilfen und weitere Zusatzleistungen, können Sie zusätzlich das Ergänzungsmodul FLEX abschliessen.
Mit der Spitalzusatzversicherung HOSPITAL FLEX müssen Sie sich bei Spitalaufenthalten in der allgemeinen Abteilung nicht an den Spitalkosten beteiligen.
Entscheiden Sie sich für die halbprivate oder private Abteilung, müssen Sie sich prozentual an Ihren Spitalkosten beteiligen:
Nein. Die freie Arztwahl gilt ausschliesslich bei Spitalaufenthalten in der halbprivaten oder privaten Abteilung. Entscheiden Sie sich für die allgemeine Abteilung, können Sie Ihren operierenden Arzt nicht selber wählen.
Grundsätzlich geniessen Sie freie Spitalwahl in der ganzen Schweiz. Allerdings sind gewisse Spitäler und Kliniken bzw. deren Abteilungen oder Tarife von Helsana nicht anerkannt. Daher können dort Kosten anfallen, die Sie selbst übernehmen müssen.
Erkundigen Sie sich deshalb bitte vorher bei uns, ob wir die gesamten Kosten Ihres Spitalaufenthalts übernehmen.
Sie können die Versicherung abschliessen, wenn Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
Die Mindestlaufzeit beträgt ein Jahr. Der Vertrag verlängert sich jedes Jahr bei Ablaufdatum automatisch um ein weiteres Jahr.
Sie können die Versicherung jeweils per 31. Dezember kündigen und zu einer anderen Krankenkasse in der Schweiz wechseln. Es gilt eine Kündigungsfrist von drei Monaten. Die Kündigung muss spätestens bis zum letzten Arbeitstag im September bei uns eingetroffen sein. Verändert sich die Versicherungsprämie, gilt eine einmonatige Kündigungsfrist. Die Kündigung muss dann spätestens bis zum letzten Arbeitstag im November bei uns eingetroffen sein.
Eine Karenzfrist ist die Zeit (ab Beginn eines Vertrags), in der Sie noch keinen Anspruch auf Versicherungsleistungen haben. Die Dauer einer Karenzfrist kann je nach Versicherungsleistung variieren.
Bei Mutterschaft gilt eine Karenzfrist von 365 Tagen. Sie können also frühestens nach Ablauf des ersten Versicherungsjahres Leistungen beziehen. Im ersten Jahr sind Ihre Spitalaufenthalte wegen Mutterschaft nur über die Grundversicherung abgedeckt – zum Beispiel für die Geburt und das Wochenbett. Die Kosten für den Aufenthalt, die Pflege und die Behandlung in der allgemeinen Abteilung (Mehrbettzimmer) werden gemäss Tarif Ihres Wohnkantons erstattet.
Leistungen als Folge von Krankheit oder Unfall sind bereits ab Versicherungsbeginn gedeckt.
Ein reines Zimmerupgrade ist nicht möglich. HOSPITAL FLEX ist eine Paketversicherung bestehend aus Hotelleriekomfort und Kosten für die Arztwahl. Wenn Sie sich ein Einbett-Zimmer wünschen, werden Sie behandelt wie ein Privatpatient inkl. freier Arztwahl und zusätzlichem Komfort; demzufolge haben Sie jedoch auch die entsprechende Kostenbeteiligung für die private Abteilung zu tragen. Bei Wahl der allgemeinen Abteilung übernehmen wir die allfälligen Mehrkosten, wenn Sie für die Behandlung ein Spital ausserhalb des Wohnkantons wählen.
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Gerne helfen wir Ihnen weiter.