Was gilt als Frühgeburt? Ab wann ist eine Frühgeburt unbedenklich? Was kann sie auslösen? Welche Funktion hat der Brutkasten für Babys, die zu früh auf die Welt kommen? Was bedeutet eine Frühgeburt für den Mutterschutz? Erfahren Sie mehr.
Ab wann ist eine Geburt keine Frühgeburt mehr? Laut Definition liegt eine Frühgeburt vor, wenn das Kind vor Vollendung der 37. Schwangerschaftswoche (SSW) zur Welt kommt. Ist die 37. SSW (37+0) abgeschlossen, sprechen Medizinerinnen und Mediziner daher nicht mehr von einer Frühgeburt. In der Schweiz kommen 7% aller Neugeborenen zu früh. Je nach Zeitpunkt unterscheiden Fachpersonen drei Arten von Frühgeburten:
Frühgeborene wiegen häufig 500 bis 2500 Gramm. Einige Babys haben jedoch auch dann ein typisches Frühchen-Gewicht, wenn sie am errechneten Termin geboren werden. Der Geburtstermin allein ist deshalb nicht immer ausschlaggebend dafür, ob es sich beim Neugeborenen um ein Frühchen handelt.
Ab wann ist ein Baby bei einer Frühgeburt überlebensfähig? Die Überlebenschancen bei einer Frühgeburt hängen vom tatsächlichen Entbindungszeitpunkt ab: Bei einer Geburt vor der 22. SSW überleben Frühchen nur mit geringer Wahrscheinlichkeit. Ab der 24. SSW liegen bei der Frühgeburt die Überlebenschancen bei etwa 60%. Kommt das Baby ab der 28. SSW zur Welt, beträgt diese Chance trotz Frühgeburt rund 90%. Ab wann sind Babys also lebensfähig? Als Richtwert dient die 23. SSW. Ab diesem Zeitpunkt gelten Babys grundsätzlich als lebensfähig.
Es gibt verschiedene Auslöser und Risikofaktoren für eine Frühgeburt. Dazu zählen:
Übrigens: Es gibt auch ärztlich begründete, medizinisch notwendige Frühgeburten. Etwa, wenn das Baby im Mutterleib nicht mehr gut versorgt ist oder andere Schwangerschaftskomplikationen das Kind oder die Mutter gefährden. In diesem Fall spricht man von einer iatrogenen Frühgeburt. Bei Mehrlingen ist diese besonders häufig: Etwa jede dritte Mehrlingsgeburt vor der 37. Schwangerschaftswoche ist medizinisch begründet.
Falls medizinische Massnahmen nötig sind zur Vermeidung einer Frühgeburt, übernehmen wir im Rahmen unserer Grundversicherung die Kosten für den Spitalaufenthalt. Auch nach der Geburt unterstützen wir Sie: Innerhalb der ersten acht Wochen nach der Geburt deckt die Grundversicherung die Betreuung durch eine Hebamme ab. Ebenso übernehmen wir die Kosten für drei Stillberatungen durch eine Fachperson. Unsere Spitalversicherung HOSPITAL bietet zusätzlich Unterstützung durch eine Haushaltshilfe nach der Geburt.
Während der ersten acht Wochen entfallen Franchise, Selbstbehalt und der Spitalkostenbeitrag für die genannten Leistungen. Für die Stillberatung gilt dies sogar über diesen Zeitraum hinaus.
In den meisten Fällen kündigt sich eine Frühgeburt durch bestimmte Warnzeichen an:
Sie sind nach einer Frühgeburt wieder schwanger? Das Risiko einer erneuten Frühgeburt ist in diesem Fall erhöht. Haben Sie vor der 37. SSW geboren, beträgt das Risiko 20%. Erfolgte die Entbindung vor der 32. SSW, liegt die Wahrscheinlichkeit bei 30%. Mit jeder Frühgeburt steigt das Wiederholungsrisiko zusätzlich.
Bei einer Frühgeburt sind grössere oder kleinere Komplikationen wahrscheinlich. Ob sie Folgen für das Kind haben, hängt unter anderem vom Geburtszeitpunkt und vom Geburtsgewicht ab. Spezialisierte Fachärztinnen und Fachärzte beurteilen die Komplikationen von Fall zu Fall und erstellen eine entsprechende Diagnose.
Eine Frühgeburt führt vielfach zu einem Entwicklungsunterschied zwischen den Frühgeborenen und gleichaltrigen, termingeborenen Kindern. In der Regel gleicht sich diese Differenz bis zum Alter von acht Jahren aus.
Vermuten Sie eine drohende Frühgeburt, wenden Sie sich schnellstmöglich an Ihre Ärztin oder Ihren Arzt. Womöglich lässt sich die Geburt hinauszögern – beispielsweise durch wehenhemmende Präparate und Bettruhe. Ist das nicht möglich oder nötig, lassen medizinische Fachpersonen die Geburt zu oder leiten diese ein. Auf die Entbindung folgt die unmittelbare Behandlung des Frühgeborenen:
Der 14-wöchige Mutterschaftsurlaub beginnt üblicherweise unmittelbar nach der Geburt Ihres Kindes. Frühchen bleiben jedoch meist zur Überwachung im Spital. In diesem Fall haben Sie die Möglichkeit, den Mutterschaftsurlaub um die Dauer des Spitalaufenthalts zu verlängern (maximal um 56 Tage). Damit verbunden ist eine Verlängerung des Mutterschutzes (im Sinne eines Kündigungsschutzes) nach einer Frühgeburt. Die Voraussetzung: Ihr Frühgeborenes bleibt für mindestens 14 Tage im Spital und Sie planen, nach dem Mutterschaftsurlaub wieder erwerbstätig zu sein.
Wichtig: Den Aufschub des Mutterschaftsurlaubs beantragen werdende Mütter in der Regel, wenn sie sich für das Mutterschaftsgeld anmelden. Während des Mutterschaftsurlaubs erhalten Sie 80% Ihres Lohns, aber höchstens 220 Franken pro Tag. Damit die zuständigen Behörden den Antrag genehmigen, brauchen Sie ein ärztliches Zeugnis.
Eine verlängerte gemeinsame Elternzeit für Mütter und Väter gibt es bei einer Frühgeburt nicht. Das schweizerische Bundesrecht sieht generell keinen Elternurlaub vor. Allerdings gibt es einige Unternehmen und Branchen, die Betroffenen eine Elternzeit gewähren. Dabei variieren Dauer und Höhe der Entschädigung.
Nicht immer lässt sich eine Frühgeburt verhindern. Unter Umständen ist jedoch möglich, die Wahrscheinlichkeit einer Frühgeburt zu reduzieren:
Das Wohl Ihres Babys liegt Ihnen am Herzen. Mit der richtigen Vorsorge und einer bewussten Lebensweise schaffen Sie gute Voraussetzungen für eine angenehme Schwangerschaft und senken das Risiko einer Frühgeburt. Oft machen schon kleine Veränderungen im Alltag einen grossen Unterschied. Bei Unsicherheiten sprechen Sie am besten mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt.
Gerne helfen wir Ihnen weiter.